19.04.2022, pv-magazine.de
Seit der Änderung des Geldwäschegesetzes am 01.08.2021 sind alle Gesellschaften dazu verpflichtet, eine Meldung über ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ beim Transparenzregister zu veranlassen. Damit sind Personen gemeint, die mehr als 25% der Kapital- oder Stimmanteile einer Gesellschaft halten oder in ähnlicher Art Einfluss ausübt.
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