Änderungen im Geldwäschegesetz: Mitteilungspflicht zum Transparenzregister auch für PV-Gesellschaften

Änderungen im Geldwäschegesetz: Mitteilungspflicht zum Transparenzregister auch für PV-Gesellschaften

19.04.2022, pv-magazine.de

Seit der Änderung des Geldwäschegesetzes am 01.08.2021 sind alle Gesellschaften dazu verpflichtet, eine Meldung über ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ beim Transparenzregister zu veranlassen. Damit sind Personen gemeint, die mehr als 25% der Kapital- oder Stimmanteile einer Gesellschaft halten oder in ähnlicher Art Einfluss ausübt.

Lesen Sie den ausführlichen Artikel hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter