Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Gefördert werden:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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