Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagentechnik (BAFA)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)- Anlagentechnik (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: 20 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung
  • bei Nichtwohngebäuden: energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter