Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) – BAFA

Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) – BAFA

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen

Gefördert wird: Kauf oder Leasing

  • eines erstmals in Deutschland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs,
  • eines jungen gebrauchten E-Fahrzeugs ab der 2. Zulassung im Inland

Förderquote: in Form einer Innovationsprämie (das ist der verdoppelte Bundesanteil am Umweltbonus) bis zum 31.12.2024 für Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 zugelassen wurden und werden.

Der Bundeszuschuss inklusive Innovationsprämie beträgt bei Anträgen bis 31.12.2023

  • beim Kauf eines Neufahrzeugs
    • EUR 4.500 bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal EUR 40.000,
    • EUR 3.000 bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von mehr als EUR 40.000 und maximal EUR 65.000,
  • beim Kauf eines jungen Gebrauchtfahrzeugs
    • EUR 3.000 bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal EUR 65.000.

Der Bundeszuschuss inklusive Innovationsprämie beträgt bei Anträgen ab 1.1.2024 bis 31.12.2024

  • beim Kauf eines Neufahrzeugs
    • EUR 3.000 bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal EUR 45.000,
  • beim Kauf eines jungen Gebrauchtfahrzeugs
    • EUR 2.400 bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal EUR 45.000.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.

Zur Antragsstellung: hier

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter