05.12.2022; www.bmwk.de
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der Notwendigkeit Energie einzusparen wurde die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in ihrer Förderrichtlinie überarbeitet und tritt ab jetzt in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen nun direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können – zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten.
Die neue Regelung ermöglicht jährliche Invesitionen in Höhe von etwa 3 Mrd. Euro und damit einhergehende Endenergieeinsparungen von etwa 7 Terrawattstunden (TWh) schneller zu realisieren.
Mit über 10.000 bewilligten Anträgen pro Jahr leistet die EEW seit Beginn im Jahr 2019 einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Das Förderprogramm ist technologieoffen – von der Abwärmenutzung über die Einsparung von Material und Energie bis zur Nutzung von solarer Prozesswärme – hauptsache die CO2-Emissionen werden gesenkt.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
01.11.2022; www.klimaschutz.de
Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft trat, können Kommunen nun ihre Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen. Wärme- und Kälteversorgung stellt einen erheblichen Faktor im gesamtdeutschen Energieverbrauch dar. Dementsprechend groß ist das Potential einzusparen.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt, als Ergebnis der Überarbeitung, wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleisterinnen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür initiieren. Über die fachkundige Wärmeplanung wird der Wärmebedarf der Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbare Energien setzenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.
Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse, die Energieeinsparpotenziale ermittelt, beziehungsweise die örtliche Beschaffenheit auf den Einsatz von Erneuerbaren Energien prüfen soll. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig primär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen hier integriert werden.
Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlestandorten profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen etc. 80 Prozent. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.
Zu den kommunalen Fördermöglichkeiten berät das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfrei unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK bietet darüber hinaus Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote an und stellt eine große Auswahl an Publikationen rund um den kommunalen Klimaschutz zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
10.11.2022; www.pv-magazin.de
Um ein Elektroauto emissionsfrei fahren zu lassen, kommt nur regenerativem Strom in Frage. Dabei stellt die PV-Anlage bisher die beste Option dar. Wie grün man fährt, kann allerdings nur dann sicher festgestellt werden, wenn das Energiemanagement die Energieflüsse und Quellen genau auflisten kann. Eine Analyse zeigt dann, ob die Solarleistung ausreicht.
Nur wenn die Solaranlage im Zusammenspiel mit der Batterie und abzüglich des Hausverbrauchs bestimmte Schwellwerte erreicht, kann das rein solare Laden überhaupt beginnen. Außerdem muss der Ladestrom konstant gehaten werden, damit die Ladung nicht abbricht. Bei Wolken der Schattenwurf muss höchstwahrscheinlich doch Netzstrom ins Spiel kommen.
Worauf es beim solaren Laden ankommt und wie sich auch kleine Leistungen nutzen lassen, diskutiert pv magazine Redakteurin Cornelia Lichner in dieser Ausgabe des pv magazine Podcasts mit Dennis Hollenbeck von Initiativpartner Kostal.
Zum Anhören der Podcastausgabe klicken Sie hier.
27.10.2022, 13:34 Uhr, www.geb-info.de
Am 25.10.2022 erzielte der Europäische Rat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zu Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Der Gebäudesektor trägt schließlich einen großen Teil zum Erreichen der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 bei.
In Bezug auf neue Gebäude kam der Europäische Rat überein, dass
● ab 2028 neue Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, Null-Emissions-Gebäude sein sollten,
● ab 2030 alle neuen Gebäude Null-Emissions-Gebäude sein sollten.
Für bestehende Gebäude werden dagegen Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz vorgeschrieben. Sie beinhalten eine maximale Primärenergiemenge, die Gebäude jährlich pro Quadratmeter verbrauchen dürfen. Dies soll Renovierungen anstoßen, sodass der nationale Gebäudestand kontinuerlich verbessert wird.
Für bestehende Nichtwohngebäude werden auf der Grundlage des Primärenergieverbrauchs maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt. Alle Nichtwohngebäude sollen bis 2030 unter den Schwellenwert von 15 % und bis 2034 unter den Schwellenwert von 25 % gebracht werden.
Für bestehende Wohngebäude vereinbarten die Mitgliedstaaten außerdem Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage eines nationalen Pfads festzulegen, der an der in ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen dargelegten schrittweisen Renovierung ihres Gebäudebestands zu einen Null-Emissions-Gebäudebestand bis 2050 ausgerichtet ist.
Der nationale Pfad soll der Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs im gesamten Wohngebäudebestand im Zeitraum von 2025 bis 2050 entsprechen, wobei es zwei Kontrollpunkte geben wird, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten festzuhalten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands
● bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entspricht und
● bis 2040 mindestens einem national bestimmten Wert entspricht, der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands in einen Null-Emissions-Gebäudebestand ergibt.
Mit den nationalen Gebäuderenovierungsplänen sollen die Mitgliedstaaten einen Fahrplan mit nationalen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Bezug auf die jährliche Quote energetischer Renovierungen, den Primär- und Endenergieverbrauch des nationalen Gebäudebestands und die Verringerung seiner betriebsbedingten Treibhausgasemissionen vorlegen.
Neue Kategorie „A0“ und „A+“
In der Kategorisierung von Gebäuden, welche bisher durch eine Skala von A (beste Gesamtenergieeffizienz) bis G (schlechteste Gesamtenergieeffizienz) definiert wird, sollen zwei weitere Kategorien hinzugefügt werden. Die Kategorie „A0“ beschreibt ein Null-Emissions-Gebäude. Die zweite „A+“ beschreibt zusätzlich, dass das betroffene Gebäude am Standort mit erneuerbarer Energie einen Beitrag zum Energienetz beiträgt.
Solarpflichten
Desweiteren wurde sich darauf geeinigt, dass alle neuen Gebäude so konzipiert werden, dass ihr Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie verbessert wird. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf die Installation geeigneter Solarenergieanlagen
● bis zum 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2,
● bis zum 31. Dezember 2027 auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden und allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 400 m2 und
● bis zum 31. Dezember 2029 auf allen neuen Wohngebäuden.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
14.11.2022; 13:10 Uhr; www.utopia.de
Oft kostet uns Standby-Modus eines Gerätes mehr Strom und Geld als die eigentliche Nutzung des Gerätes! Denn: Jeder Haushalt verbraucht im Durchschnitt so viel Strom mit dem Standby wie 5 Energiesparlampen im Dauereinsatz.
Um diese Fakten zu veranschaulichen, schauen wir uns ein Beispiel an: Der größte Strom-Sünder ist die Stereoanlage. Bei ungefähr zweistündiger Nutzung pro Woche, verbraucht sie ca. 20€ im Jahr. Dazu kommen nun 35€ Stromkosten jährlich, wäre das Gerät die restliche Zeit in Standby.
Je nach Anzahl und Art der Geräte kann der „Leerlauf“ von Geräten in einem drei-Personen-Haushalt bis zu 20 Prozent der Stromkosten ausmachen. In Deutschland sind „Leerlaufverluste“ in Privathaushalten und Büros sogar für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich (UBA). Insgesamt verursacht Standby in Haushalten jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Zum Vergleich: Für den Strom, der allein im Standby-Modus verbraucht wird, sind in Deutschland zwei mittelgroße Atomkraftwerke notwendig.
Besonders Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik sind echte Stromfresser im Standby. Auch Router, Repeater und Festnetztelefone können bedenkenlos ausgeschaltet werden, wenn sie nicht in Betrieb sind. Denn: Viele Router verbrauchen ähnlich viel Strom wie ein sparsamer Kühlschrank. Bei Dauerbetrieb kommen schnell jährlich bis zu 40 Euro zusammen. Bei steigenden Strompreisen natürlich entsprechend mehr.
Genauso befinden sich viele andere Haushaltsgeräte im Standby-Modus, von denen man oft nicht weiß, dass sie einen Standby-Modus haben. Auch das Smartphone-Ladegerät verbraucht ununterbrochen Strom, wenn es in der Steckdose steckt. Das Gleiche gilt für Amazon Echo, Google Home und ähnliche Geräte mit Stimmsteuerung: Sie alle müssen ununterbrochen „zuhören“ und Spracherkennung durchführen, meist mit Netzwerkverbindung.
Auch ein Warmwasser-Boiler in der Küche oder im Bad sorgt für ein großes Problem: Der Boiler hält das Wasser konstant auf einer bestimmten Temperatur und muss das Wasser ständig nachwärmen – sogar in der Nacht. Die einfachste Lösung ist ein Stecker mit Kippschalter, mit dem du den Boiler selber ein- und ausschalten kannst.
Mehr Tipps und Tricks gegen Standby-Stromverbraucher:
Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren wollen, dann klicken Sie hier.
28.10.2022; www.dgs.de
500.000 Wärmepumpen sollen jährlich bis 2024, so plant die Bundesregierung, in Gebäude eingebaut werden. Noch ist man vom Ziel weit entfernt. Gerade mal 150.000 wurden 2021 installiert. Immerhin: In die Hälfte der im Jahr 2021 fertiggestellten Wohngebäude wurde eine meist elektrische Wärmepumpe als primäre Heizung installiert. Künftig soll dieses „umgekehrte Kühlschrank-Prinzip“ mit Hilfe von Strom aus Erneuerbaren Energien die Gebäudeheizung ganz unabhängig von Gas machen.
Leider gibt es bei der Wärmepumpentechnik noch einige Hürden. Zunächst einmal können verfügbare Umgebungswärmequellen (Grundwasser, Erdboden) aus rechtlichen, technischen und auch aus Kostengründen nicht überall genutzt werden. Die Außenluft, die fast überall vorhanden ist, kommt zwar als Sonnenwärmespeicher in Frage, ist allerdings der schlechteste Speicher. Denn im Winter können die Temperaturen sehr stark sinken.
Um nicht zu viel Energie/Strom beim Hochpumpen der Umgebungswärme auf die Nutzwärme (Heizung) zu verschwenden, sind WP-Heizungen Niedertemperaturheizungen, die mit geringeren Vorlauftemperaturen arbeiten als die üblichen Verbrennerheizungen. Für gut gedämmte Neubauten sind sie optimal, jedoch bei schlecht gedämmten Altbauten sieht es schwierig aus. Hinzu kommen Lieferschwierigkeiten der Wärmepumpenhersteller und die fehlende Erfahrung mit dieser Technik.
Lohnt sich dann überhaupt eine Wärmepumpe? Auf jedenfall! In mehreren dutzenden Einzelfallstudien wurde festgestellt, dass mit einer Kilowattstunde (kWh) Strom durchschnittlich 3-4 kWh Wärme erzeugt werden. Somit erreichen zum Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpen eine durchschnittliche Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,1 und Sole-Wasser-Wärmepumpen sogar von 4,1. Die Wärmepumpen können außerdem gut zusammen mit Heizkörpern heizen.
Selbst die Bedenken, im kalten Winter müssten bei Wärmepumpenheizungen die zusätzlichen Heizstäbe die ganze Arbeit leisten, konnte widerlegt werden: Bei den Luft-Wasser-Wärmepumpen gingen 2,8% des Stromverbrauchs direkt in den Heizstab, bei den Sole-Wasser-Wärmepumpen sogar nur 1,2%.
Gebäude sind Niedertemperatur (NT)-ready, wenn ihre Heizungsvorlauftemperatur 55°C oder weniger beträgt.“ Dazu sind aber bei den meisten Bestandsgebäuden neue Wärmeüberträger/Heizkörper in den Räumen notwendig. Denn wenn die Vorlauftemperaturen gesenkt werden, müssen die Heizflächen in den Räumen für den Wärmeaustausch vergrößert werden, um die Raumtemperatur zu halten. Dafür gibt es bereits spezielle, größere Heizkörper. Diese haben eine größere Bautiefe (z.B. 15,5 cm statt 6,5 cm) und damit mehr Wärmeaustauschfläche und passen hinsichtlich Länge und Breite gut an den Platz der alten Heizkörper.
Fest steht: Die Wärmepumpe bietet für Umsteiger ökologische und erhebliche finanzielle Vorteile. Dennoch entstehen volkswirtschaftliche und energiepolitische Probleme bei einem All-Electric-Wärmesystem, weil sich der nationale Stromverbrauch dadurch erheblich erhöht. Solange die Erneuerbaren Energien schnell ausgebaut werden, wäre auch diese Hürde überwindbar. Zudem könne die Solarthermie im Zusammenspiel mit Wärmespeichern den Wärmepumpen zu noch höheren JAZ verhelfen und somit Strom sparen. Zum anderen ist es wichtig, besonders auch die 24/7-Stromerzeuger wie Wasserkraft oder heiße Geothermie auszubauen.
Insgesamt ist und bleibt die Energiewende eine große Herausforderung.
Für ausführlichere Informationen klicken Sie hier.
28.10.2022; www.dgs.de
Im Juli 2022 wurde die 70%-Regelung schon einmal mit der Verabschiedung des EEG 2023 überarbeitet. Kurz darauf folgte die nächste Überarbeitung im Oktober. Was genau sind nun die Änderungen?
Zuvor galt die Regel, das PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp nicht mehr als 70% ihrer maximalen Nennleistung ans Stromnetz abgeben dürfen.
Für neue PV Anlagen, die ab dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden, entfällt die 70 % Regelung nun (ab 01.01.2013 weiterhin gültig):
Wie sieht es mit schon bestehenden PV Anlagen aus?
Wurde eine Anlage vor dem 14.09.2022 in Betrieb genommen, so ist nun die Nennleistung der Anlage das entscheidende Kriterium:
Vor allem aber Steckersolarbetreiber können sich freuen, denn sie sind von der 70% Vorgabe (bei neuen schon jetzt und bei bestehenden Steckersolargeräten ab 01.01.2023) befreit.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
29.09.2022; 9:14 Uhr, www.geb-info.de
Am 1. Oktober 2022 greift die Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Zu den aktuellen Krisenzeiten und aus Klimaschutzgründen ist es schließlich nicht förderlich, wenn durch falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizungen unnötig Energie verschwendet wird.
Betroffen von dieser Pflicht sind nur Eigentümer von Gebäuden, die mithilfe von Gas beheizt werden. Ein hydraulischer Abgleich für Eigentümer von Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 1000 m² wird, sofern das betroffene Gebäude durch Gas beheizt wird, zusätzlich zur Pflicht. Die ersten Heizungschecks sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre durchgeführt werden.
Die Energiesparverordnung war zunächst in zwei Stufen unterteilt. Die erste sah dabei vor, dass das Verhalten beim Gas- und Energieverbrauch geändert werden soll. Jedoch würde diese Vorstufe die zweite Stufe durch den Fachkräftemangel beeinträchtigen. Und dennoch wird jedem Eigentümer dazu geraten, sich schnellst möglich einen Termin bei einem SHK-Handwerker oder einem Energieberater zu holen, da die Heizungen regelmäßig zur optimalen Nutzbarkeit gewartet werden müssen. Jedem wird ebenfalls zu selektivem Heizen geraten und somit wenig genutzte Räume auch wenig zu beheizen, aber die Heizung nicht komplett abzuschalten, um Frost und Schimmel fernzuhalten.
Mehr Informationen finden Sie hier.
08.11.2022, www.lfi-mv.de
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Förderung für die Anschaffung und Installation und steckfertigen PV-Anlagen freigegeben.
Die Förderung kann von Privatpersonen, Mietenden und Eigentümern bezogen werden, die ihren Eigenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Förderung selbst beinhaltet aber höchstens 500€ pro Anlage und pro Wohneinheit für die Anschaffung und Installation. Zubehör und alles Weitere muss selbst gezahlt werden.
Für weitere Informationen und Dokumente zur Beantragung der Förderung klicken Sie hier.
16.11.2022; 11.30 – 14:30; online
Am 16.11.2022 von 11.30 – 14:00 Uhr findet die Veranstaltung #MSEimpuls Energie und Nachhaltigkeit statt, die vom 27.09.2022 verschoben werden musste. Die durch die Wissenschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH geförderte online-Veranstaltung richtet sich vorrangig an Unternehmen und hat sich die allseits beherrschenden Themen Energie und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben.
In diesem Jahr stehen Stefanie Beitz vom Leea Neustrelitz, Projektleiterin „Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU“ und Johannes Arlt, direkt gewähltes MdB für den Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion online Rede und Antwort, vor allem zu Fördermöglichkeiten und Richtlinien, die Unternehmen dabei unterstützen, sich dem verändernden Energiemarkt anzupassen – für mehr Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz.
Stefanie Beitz wird konkrete Einblicke geben zu aktuellen Förderprogrammen und -konditionen. Johannes Arlt wird Maßnahmen erläutern, wie Unternehmen in der aktuellen Situation kurzfristig gefördert und entlastet werden können und somit den Bogen spannen zu den langfristigen Zielen der Nachhaltigkeit in Unternehmen.
Zur Anmeldung zur online-Veranstaltung gelangen Sie hier.