Ab 2030 sollen EU-Neubauten Null-Emissions-Gebäude sein – Solarpflicht 2026

Ab 2030 sollen EU-Neubauten Null-Emissions-Gebäude sein – Solarpflicht 2026

27.10.2022, 13:34 Uhr, www.geb-info.de

Am 25.10.2022 erzielte der Europäische Rat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zu Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Der Gebäudesektor trägt schließlich einen großen Teil zum Erreichen der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 bei.

In Bezug auf neue Gebäude kam der Europäische Rat überein, dass

ab 2028 neue Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, Null-Emissions-Gebäude sein sollten,
● ab 2030 alle neuen Gebäude Null-Emissions-Gebäude sein sollten.

Für bestehende Gebäude werden dagegen Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz vorgeschrieben. Sie beinhalten eine maximale Primärenergiemenge, die Gebäude jährlich pro Quadratmeter verbrauchen dürfen. Dies soll Renovierungen anstoßen, sodass der nationale Gebäudestand kontinuerlich verbessert wird.

Für bestehende Nichtwohngebäude werden auf der Grundlage des Primärenergieverbrauchs maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt. Alle Nichtwohngebäude sollen bis 2030 unter den Schwellenwert von 15 % und bis 2034 unter den Schwellenwert von 25 % gebracht werden.

Für bestehende Wohngebäude vereinbarten die Mitgliedstaaten außerdem Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage eines nationalen Pfads festzulegen, der an der in ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen dargelegten schrittweisen Renovierung ihres Gebäudebestands zu einen Null-Emissions-Gebäudebestand bis 2050 ausgerichtet ist.

Der nationale Pfad soll der Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs im gesamten Wohngebäudebestand im Zeitraum von 2025 bis 2050 entsprechen, wobei es zwei Kontrollpunkte geben wird, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten festzuhalten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands

● bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entspricht und
● bis 2040 mindestens einem national bestimmten Wert entspricht, der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands in einen Null-Emissions-Gebäudebestand ergibt.

Mit den nationalen Gebäuderenovierungsplänen sollen die Mitgliedstaaten einen Fahrplan mit nationalen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Bezug auf die jährliche Quote energetischer Renovierungen, den Primär- und Endenergieverbrauch des nationalen Gebäudebestands und die Verringerung seiner betriebsbedingten Treibhausgasemissionen vorlegen.

Neue Kategorie „A0“ und „A+“

In der Kategorisierung von Gebäuden, welche bisher durch eine Skala von A (beste Gesamtenergieeffizienz) bis G (schlechteste Gesamtenergieeffizienz) definiert wird, sollen zwei weitere Kategorien hinzugefügt werden. Die Kategorie “A0” beschreibt ein Null-Emissions-Gebäude. Die zweite “A+” beschreibt zusätzlich, dass das betroffene Gebäude am Standort mit erneuerbarer Energie einen Beitrag zum Energienetz beiträgt.

Solarpflichten

Desweiteren wurde sich darauf geeinigt, dass alle neuen Gebäude so konzipiert werden, dass ihr Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie verbessert wird. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf die Installation geeigneter Solarenergieanlagen

● bis zum 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2,
● bis zum 31. Dezember 2027 auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden und allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 400 m2 und
● bis zum 31. Dezember 2029 auf allen neuen Wohngebäuden.

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Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter