28.10.2022; www.dgs.de
Im Juli 2022 wurde die 70%-Regelung schon einmal mit der Verabschiedung des EEG 2023 überarbeitet. Kurz darauf folgte die nächste Überarbeitung im Oktober. Was genau sind nun die Änderungen?
Zuvor galt die Regel, das PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp nicht mehr als 70% ihrer maximalen Nennleistung ans Stromnetz abgeben dürfen.
Für neue PV Anlagen, die ab dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden, entfällt die 70 % Regelung nun (ab 01.01.2013 weiterhin gültig):
Wie sieht es mit schon bestehenden PV Anlagen aus?
Wurde eine Anlage vor dem 14.09.2022 in Betrieb genommen, so ist nun die Nennleistung der Anlage das entscheidende Kriterium:
Vor allem aber Steckersolarbetreiber können sich freuen, denn sie sind von der 70% Vorgabe (bei neuen schon jetzt und bei bestehenden Steckersolargeräten ab 01.01.2023) befreit.
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