70%-Regelung bei PV Anlagen – was gilt jetzt genau?

70%-Regelung bei PV Anlagen – was gilt jetzt genau?

28.10.2022; www.dgs.de

Im Juli 2022 wurde die 70%-Regelung schon einmal mit der Verabschiedung des EEG 2023 überarbeitet. Kurz darauf folgte die nächste Überarbeitung im Oktober. Was genau sind nun die Änderungen?

Zuvor galt die Regel, das PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp nicht mehr als 70% ihrer maximalen Nennleistung ans Stromnetz abgeben dürfen.

Für neue PV Anlagen, die ab dem 14.09.2022 in Betrieb genommen werden, entfällt die 70 % Regelung nun (ab 01.01.2013 weiterhin gültig):

  • bis 7 kWp: keine Einrichtung der 70%-Regelung notwendig
  • über 7 bis 25 kWp: keine Einrichtung der 70%-Regelung notwendig
  • über 25 kWp: weiter Fernsteuerbarkeit sicherstellen (wie bisher)

Wie sieht es mit schon bestehenden PV Anlagen aus?

Wurde eine Anlage vor dem 14.09.2022 in Betrieb genommen, so ist nun die Nennleistung der Anlage das entscheidende Kriterium:

  • bis 7 kWp: 70%-Regelung vorhanden, kann ab 01.01.2023 deaktiviert werden
    (siehe Hinweis unten)
  • über 7 bis 25 kWp: 70%-Regelung vorhanden, muss weiter so bestehen bleiben
  • über 25 kWp: weiter Steuerbarkeit sicherstellen (bleibt weiter so)

Vor allem aber Steckersolarbetreiber können sich freuen, denn sie sind von der 70% Vorgabe (bei neuen schon jetzt und bei bestehenden Steckersolargeräten ab 01.01.2023) befreit.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter