Neue Förderung für kommunale Wärmeplanung

Neue Förderung für kommunale Wärmeplanung

01.11.2022; www.klimaschutz.de

Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft trat, können Kommunen nun ihre Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen. Wärme- und Kälteversorgung stellt einen erheblichen Faktor im gesamtdeutschen Energieverbrauch dar. Dementsprechend groß ist das Potential einzusparen.

Mit dem neuen Förderschwerpunkt, als Ergebnis der Überarbeitung, wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleisterinnen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür initiieren. Über die fachkundige Wärmeplanung wird der Wärmebedarf der Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbare Energien setzenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse, die Energieeinsparpotenziale ermittelt, beziehungsweise die örtliche Beschaffenheit auf den Einsatz von Erneuerbaren Energien prüfen soll. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig primär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen hier integriert werden.

Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlestandorten profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen etc. 80 Prozent. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.

Zu den kommunalen Fördermöglichkeiten berät das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfrei unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK bietet darüber hinaus Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote an und stellt eine große Auswahl an Publikationen rund um den kommunalen Klimaschutz zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter