Pflicht zum Heizungscheck greift

Pflicht zum Heizungscheck greift

29.09.2022; 9:14 Uhr, www.geb-info.de

Am 1. Oktober 2022 greift die Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Zu den aktuellen Krisenzeiten und aus Klimaschutzgründen ist es schließlich nicht förderlich, wenn durch falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizungen unnötig Energie verschwendet wird.

Betroffen von dieser Pflicht sind nur Eigentümer von Gebäuden, die mithilfe von Gas beheizt werden. Ein hydraulischer Abgleich für Eigentümer von Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 1000 m² wird, sofern das betroffene Gebäude durch Gas beheizt wird, zusätzlich zur Pflicht. Die ersten Heizungschecks sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre durchgeführt werden.

Die Energiesparverordnung war zunächst in zwei Stufen unterteilt. Die erste sah dabei vor, dass das Verhalten beim Gas- und Energieverbrauch geändert werden soll. Jedoch würde diese Vorstufe die zweite Stufe durch den Fachkräftemangel beeinträchtigen. Und dennoch wird jedem Eigentümer dazu geraten, sich schnellst möglich einen Termin bei einem SHK-Handwerker oder einem Energieberater zu holen, da die Heizungen regelmäßig zur optimalen Nutzbarkeit gewartet werden müssen. Jedem wird ebenfalls zu selektivem Heizen geraten und somit wenig genutzte Räume auch wenig zu beheizen, aber die Heizung nicht komplett abzuschalten, um Frost und Schimmel fernzuhalten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter