Förderung: News

Erstmalig solares Kerosin aus Sonnenlicht, Wasser und CO2 in Solaranlage SUN-to-Liquid produziert – bahnbrechender Erfolg in solarer Kraftstofftechnologie

13. Juni 2019 – Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR)

Bereits im Rahmen des voran gegangenen Projektes SOLAR-JET konnten Forscher die Technologie zur Erzeugung von solarem Kerosin entwickeln und unter Laborbedingungen erstmalig auch Kerosin produzieren. Das Projekt SUN-to-Liquid greift diese Erfahrungen nun auf. In dem von der Europäischen Union und der Schweiz geförderten Projekt sind mehrere Institutionen beteiligt, so unter anderem auch das DLR und die ETH Zürich. Mittels einer für das Projekt eigens errichteten Solaranlage wurde nun auf dem Gelände des IMDEA Energy Instituts in Mósteles (Spanien) der zuvor gelungene Prozess im großtechnischen Maßstab umgesetzt und aus Wasser, CO2 und konzentrierten Sonnenlicht solares Kerosin erzeugt.

” Die Demonstration dieser Technologie könnte große Auswirkung auf den Transportsektor haben, speziell für die Luftfahrt und die Schifffahrt, die auf langen Strecken weiterhin auf flüssige Kraftstoffe angewiesen bleiben. Wir sind dem Ziel, von einem Energie-Einkommen nachhaltig zu leben, anstatt unser fossiles Energie-Erbe zu verbrennen, einen Schritt nähergekommen. Das ist ein notwendiger Schritt, um unsere Umwelt zu schützen.”

Dr. Andreas Sizmann – Projektkoordinator von Bauhaus Luftfahrt

Ein Heliostatenfeld, bestehend aus Spiegeln, welche dem Sonnenverlauf nachgeführt werden, konzentriert das einfallende Sonnenlicht auf einen Solarturm. Durch die sehr hohe solare Strahlungsintensität können in einem nachgeschaltetem Reaktor Temperaturen von über 1500 Grad Celsius erreicht werden. Diese hohe Temperatur wird benötigt um aus Wasser und CO2 in einer thermochemischen Redoxreaktion ein Synthesegas herzustellen, welches im Wesentlichen aus Wasserstoff und Kohlenmonoxid besteht. Dieses Gas wird wiederum in einer speziellen Fischer-Tropsch-Anlage in Kerosin umgewandelt.

Durch das neue Verfahren bzw. den daraus produzierten Kraftstoff SUN-to-Liquid werden die CO2-Emissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen um mehr als 90 Prozent reduziert. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist, dass keine Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungsarten besteht. Aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung eignen sich besonders Wüstenstandorte für die solare Kraftstoffproduktion. Zudem könnte die globale Kerosinnachfrage durch die solaren Kraftstoffe gedeckt werden. Die bestehende Kraftstoffinfrastruktur könnte weiterhin genutzt werden.

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Heizungsmodernisierung jetzt! 5 gute Gründe, diese im Sommer durchzuführen

07. Juni 2019 – EnergieAgentur.NRW

In den wärmeren Jahreszeiten denkt kaum jemand an die Heizung im Keller. Doch gerade der Sommer ist die beste Jahreszeit um die Heizung auf den neuesten Stand zu bringen. Es gibt gleich mehrere gute Gründe dafür. Alle notwendigen Schritte können in Ruhe geplant und durchgeführt, Havariefälle im Winter vermieden werden.

Durch Umstellung oder Modernisierung der Heizungsanlage können Sie nicht nur Ihren Energieverbrauch senken, sondern auch die Heizkosten. Zudem müssen weniger fossile Energieträger eingesetzt werden um den Heizbedarf zu decken. Weiterer Vorteil der Heizungsmodernisierung ist auch die Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Zudem können Sie dank vorausschauender Planung Förderzuschüsse generieren und somit Ihre Investitionskosten senken.

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CO2-Grenzwerte für LKW beschlossen – Deutschland stimmt in EU-Abstimmung für die Beschränkung des CO2-Ausstoßes im Straßengüterverkehr

13.06.2019 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Aus vergangenen Monitoring-Berichten wurde immer wieder deutlich: in allen Sektoren der Gesellschaft wurden die Treibhausgasemissionen seit 1990 erheblich gesenkt. Schlusslicht bildet der Verkehrssektor, in dem die Emissionen fast gar nicht gesenkt werden konnten bzw. sogar anstiegen. Die Klimaschutzziele können jedoch nur unter Einbezug aller Teilsektoren erreicht werden. Bereits im April wurden auf EU-Ebene neue Grenzwerte für PkW und leichte Nutzfahrzuege beschlossen. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat nun auch Grenzwerte für Lkw und Sattelzugmaschinen auf den Weg gebracht. In der Abstimmung zur EU-Verordnung für die Beschränkung des CO2-Ausstoßes stimmte auch Deutschland für die Einführung von Emissionsgrenzwerten im Strassengüterverkehr. Bis 2025 muss der Ausstoß nun um 15 Prozent fallen, bis 2030 um 30 Prozent.

“Mit dieser wichtigen Verordnung haben wir nun auch in Europa verbindliche CO2-Vorgaben für Lkw. Diese gibt es bereits seit Jahren in USA, China und Japan. Knapp ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr stammen von Lkws, Tendenz steigend. Jetzt lässt sich der Anstieg der klimaschädlichen Emissionen endlich bremsen.”

Svenja Schulze, Bundesumweltministerin

In den letzten Jahren konnte der Kraftstoffverbrauch von Lkw kaum gesenkt werden, obwohl dieser als größter Wirtschaftlichkeitsfaktor im Güterverkehr zählt. Insgesamt nahm der Strassengüterverkehr gravierend zu und in Folge auch die CO2-Emissionen. Mit der neuen EU-Verordnung muss der mittlere CO2-Ausstoß pro Kilometer nun schrittweise abgesenkt werden. Hersteller, die besonders viele emissionsarme Fahrzeuge anbieten, profitieren von geringeren Vorgaben bezüglich der angestrebten Absenkungsziele.

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Neue Wettbewerbe für Wasserstoffregionen sind gestartet – Bewerbung noch bis zum 30.09.2019 möglich!

05. Juni 2019 – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), NOW GmbH

Im Verkehrssektor wird neben der Einführung der Elektromobilität zunehmend auch die Nutzung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff von Bedeutung sein. Daher ist es Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Akzeptanz und Verbreitung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu steigern. Zu diesem Zweck lobt das BMVI im Rahmen eines Wettbewerbes die aussichtsreichsten Projektideen für Wasserstoffregionen in Deutschland aus. Um den unterschiedlichen Wissens- und Erfahrungsstand einzelner Regionen bezüglich der Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff zu berücksichtigen wurde die Regionenförderung in drei Kategorien untergliedert.

  • HyStarter
  • HyExperts
  • HyPerformer

Innerhalb der Kategorie HyStarter wurde bereits ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen. Etwa sechs potenzielle Regionen wurden bereits ausgewählt, die organisatorisch und inhaltlich beraten werden. Der hier genannte Wettbewerb bezieht sich also nur auf die Kategorien “HyExperts” und “HyPerformer“. Die Bewerbungsfrist für beide Wettbewerbskategorien endet am 30. September 2019.

Im Rahmen der Kategorie “HyExperts” sollen Regionen, welche bereits erste Erfahrungen aufweisen können, bei der Erstellung von integrierten Konzepten und tiefergehenden Analysen unterstützt werden. Es werden maximal 5 Gewinnerregionen ermittelt, für die insgesamt eine Fördersumme in Höhe von 300.000 Euro bereit steht.

Unter der Kategorie “HyPerformer” werden maximal 2 Regionen ausgewählt, deren bereits fertiggestellte Gesamtkonzepte nun praktisch umgesetzt werden sollen. Für die Beschaffung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie stehen insgesamt Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.

Kohleausstieg nur effektiv bei gleichzeitiger Einführung eines CO2-Preises und Löschung von Emissionszertifikaten

04. Juni 2019 – Potsdam-Institut- für Klimafolgenforschung (PIK)

Die Debatte um eine CO2-Bepreisung ist nicht neu. Schon seit längerem sprechen sich verschiedene Verbände, Politiker, so auch die Bundesumweltministerin Svenja Schulze, Umweltaktivisten und Wissenschaftler für die sozialverträgliche Einführung einer CO2-Abgabe aus. Nach neuesten Untersuchungen der Forscher des Potsdam- Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) stellen sich diese nun hinter die Forderungen. Wird der Kohleausstieg nicht mit einer CO2-Bepreisung sinnvoll kombiniert, wirken die Mechanismen des europäischen Emssionshandels eher kontraproduktiv. Der Ausstoß der Emissionen würde unter den gegebenen Bedingungen nur in das europäische Ausland verschoben und könnten insgesamt sogar noch steigen.

„Es besteht sonst ernsthaft das Risiko, dass ein Kohleausstieg allein durch Abschaltungen von Kraftwerken das Gegenteil von dem bewirkt, was er bewirken soll. Das wäre für die dringend nötige Stabilisierung unseres Klimas fatal – und es wäre schädlich für das Vertrauen der Menschen in die deutsche Politik und das Ansehen der deutschen Klimapolitik in der Welt. Deshalb sollte man jetzt gegensteuern: mit einer verlässlichen und gerechten Bepreisung von CO2 .“

Michael Pahle – Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK)

Ihre Ergebnisse, welche kürzlich im Fachjournal Energiewirtschaftliche Tragesfragen veröffentlicht wurden, begründen die Forscher wie folgt: Infolge der Abschaltung von Kohlekraftwerken in Deutschland sinkt das Angebot von Strom am Markt – der Preis steigt. Für verbleibende Kohlekraftwerke ist die Stromproduktion nun lukrativer. Diese erhöhen ihre Produktion, wodurch der CO2-Ausstoß wiederum steigt. Auf europäischer Ebene sinkt zudem die Nachfrage für Emissions-Berechtigungs-Zertifikate im Emissionshandel – die Zertifikate werden günstiger. Diese können nun preiswerter von ausländischen Stromproduzenten angekauft werden. Diese steigern ihre Produktion und somit auch den Ausstoß an CO2. Der CO2-Ausstoß wird somit ins Ausland verlagert. Einige der Emissionszertifikate werden im Zuge der neu eingeführten Markt-Stabilitäts-Reserve zwar vor dem Jahr 2035 dem Markt entzogen. Dies reiche wahrscheinlich jedoch nicht aus.

“Unter dem Strich kann der Emissionshandel, so wie er heute ist, nicht garantieren, dass der Kohleausstieg wirklich zusätzliche Emissionsreduktionen bringt.“

Christian Flachsland – Ko-Autor vom Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change

Diese Entwicklungen und Risiken sind keineswegs abwegig. Nach Berechnungen einiger Szenarien durch die Forscher kamen diese zum Schluss, dass der Strombedarf durch die Elektrifizierung des Wärmesektors und des Verkehrssektors im Zuge der Einführung der Elektromobilität stark steigen kann. Durch die erhöhte Stromnachfrage können die CO2-Emissionen ebenso massiv ansteigen, auch wenn der deutsche Kohleausstieg beibehalten wird.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, könnte eine CO2-Bepreisung in Deutschland eingeführt werden. Die Forscher gehen in ihren Szenarien von 30 bis 60 Euro je Tonne CO2 aus. Im Ergebnis der Untersuchungen könnten im Stromsektor die nationalen Klimaschutzziele bis 2030 eingehalten werden. Als weitere sinnvolle Maßnahme bietet sich die zusätzliche Löschung von Emissions-Zertifikaten an. Dies hätte eine Verknappung der am Markt verfügbaren Zertifikate und eine Preissteigerung zur Folge. Hiermit könnte man vermeiden, dass die Kohleverstromung und der CO2-Ausstoß aufgrund günstigerer Zertifikate im Emissionshandel ins Ausland verlagert werden würde. Auch ein Mindestpreis für versteigerte Emissions-Zertifikate wäre eine Option.

Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.

Neues nationales Luftreinhalteprogramm durch Bundeskabinett beschlossen

22. Mai 2019 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Die Bundesregierung hat auf Initiative der Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine langfristige Strategie zur Reinhaltung der Luft verabschiedet. Das nationale Luftreinhalteprogramm beinhaltet verschiedene Maßnahmen um eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in Deutschland bis 2030 zu erreichen. Dies soll durch Minderung von Feinstaub, deren Vorläufersubstanzen, wie z.B. Ammoniak, und anderen Schadstoffen erreicht werden.

“Die Luft ist heute deutlich besser als vor 20 oder 30 Jahren. Allerdings gibt es weiterhin gesundheitliche Risiken, vor allem durch Feinstaub. Dies hat zuletzt auch die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina bestätigt. Auch wenn die geltenden Feinstaubgrenzwerte derzeit so gut wie überall eingehalten werden, wollen wir die Belastung noch weiter verringern, um die gesundheitlichen Risiken zu senken. Darauf haben wir das Nationale Luftreinhalteprogramm ausgerichtet.

Svenja Schulze – Bundesumweltministerin

Mit dem nationalen Luftreinhalteprogramms kommt die Bundesregierung der Verpflichtung gemäß der neuen europäischen NEC-Richtlinie, welche den Mitgliedsstaaten die Einführung von verbindlichen nationalen Reduktionsverpflichtungen für Luftschadstoffe vorschreibt, nach. Die Reduktionsverpflichtungen betreffen vor allem primären Feinstaub (PM2,5), Stickstoffoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC).

Zur vollständigen Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Wettbewerb Grüner Firmenstrom 2019

Der UnternehmensGrün e.V. unterstützt Firmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Rahmen des DBU-geförderten Projektes „Unternehmensstrom – Praxisnetz und Etablierung von Demonstrationsbetrieben“. Zunächst werden mittels eines Wettbewerbes Firmen, welche nachhaltige Energiekonzepte in ihrem Betrieb umsetzen wollen, gesucht. Gegenstand solcher Energieprojekte können sowohl Erzeugungs- und Nutzungskonzepte für Strom, Wärme, Kälte und/oder sektorenübergreifende Energieprojekte sein. Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, dass das jeweilige Unternemen die Energie selbst erzeugt und nutzt und das Konzept auch auf andere Unternehmen übertragbar ist. Die bewerbenden Unternehmen sollen sich zudem bereits in der Planungs- oder Umsetzungsphase befinden.

Die drei innovativsten Unternehmen werden anschließend ausgewählt und mit einer Projektförderung in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Für die zehn aussichtsreichsten Projekteinreichungen schreibt UnternehmensGrün kostenlose Potenzialanalysen aus. Die Bewerbungsfrist für Ihr Energieprojekt läuft noch bis zum 30.06.2019!

Ausführliche Informationen zum Wettbewerb und zu den Bewerbungunterlagen erhalten Sie hier.

Eintragung von PV-Anlagen im Marktstammregister verzögert sich wegen technischer Probleme

03. Juni 2019 – pv magazine

Bei der Eintragung von PV-Anlagen und Speichersystemen im Marktstammregister gibt es seit der vergangenen Woche vermehrt technische Probleme – die Registrierung sei in vielen Fällen nicht möglich gewesen. Wie dem pv magazine berichtet wurde, sind alle Browser davon betroffen. Der Bundesnetzagentur, der zuständigen Behörde für die Führung des Registers, ist dieses Problem bekannt und es wird an der Fehlerbehebung gearbeitet.

„Momentan treten Probleme bei der Verwendung des Browsers Microsoft Edge auf. Der Fehler wird schnellstmöglich behoben. Bitte benutzen Sie wenn möglich einen anderen Browser.“

Neue PV-Anlagen und Speichersysteme müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Register angemeldet werden. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Aus Sicht von Verbraucherschützern sollten Betreiber von existierenden Anlagen die erste Registrierungswelle abwarten. Die Einführung des Marktstammregisters wurde wegen technischer Schwierigkeiten immer wieder verschoben und erst verspätet zum 31. Januar 2019 freigeschaltet.

Die vollständige Presemeldung finden Sie hier.

Förderung von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen wird bis Ende 2020 verlängert!

31. Mai 2019 – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Nachfrage nach der Förderung von Elektrofahrzeugen bleibt ungebrochen. Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium nun bekannt gegeben, dass die Kaufprämie, der sogenannte Umweltbonus, bis Ende 2020 fortgeführt werden soll. Ursprünglich sollte die Förderung im Ende Juni 2019 auslaufen. Der staatliche Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und von 1.500 Euro für Plug-in-Hybride kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Förderfähig sind E-Fahrzeuge, deren Netto-Listenpreis (Basismodell) eine Summe von 60.000 Euro nicht übersteigt.

“Wir verlängern die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020, denn wir brauchen Kontinuität bei der Förderung. Die Kaufprämie hat sich in der Praxis bewährt. Die Zahl der Anträge steigt stetig an – zwar langsamer als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten. “

Bundsminister für Wirtschaft und Energie – Peter Altmaier

Neben den bestehenden Voraussetzungen wurde jedoch auch eine Neuheit eingeführt. Elektrofahrzeuge sind bei geringen Geschwindigkeiten kaum akustisch wahrnehmbar, da typische Motorgeräusche nicht vorhanden sind. Daher ist nun auch der Einbau von akustischen Warnsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen förderfähig. Der Einbau wird mit 100 Euro zusätzlich bezuschusst.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und zum Förderprogramm.

Bundesumweltministerium veröffentlicht Umweltbewusstseinsstudie 2018: Bevölkerung wünscht sich mehr Klimaschutz

28. Mai 2019 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Umweltbundesamt (UBA)

Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt führen alle zwei Jahre eine Umfrage innerhalb der Bevölkerung bezüglich Ihrer Einschätzungen zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland durch. Die Ergebnisse zur Umfrage wurden nun vorgestellt. Gemäß der Studie teilt der Großteil der Bevölkerung die Auffassung, dass die Energiewende nicht schnell genug voranschreitet und seitens der relevanten Akteure (Industrie, Bund und Kommunen) nicht ausreichend Umwelt- und Klimaschutz betrieben wird.

“Die Umweltbewusstseinsstudie 2018 zeigt: Die Dringlichkeit des Umwelt- und Klimaschutzes ist in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger angekommen. Zugleich sieht die Mehrheit der Befragten Defizite beim Handeln. Diese Befunde verstehe ich als Auftrag. Der Staat muss für bessere Rahmenbedingungen beim Klimaschutz sorgen. Darum setze ich mich für einen sozial gerechten CO2-Preis und ein verbindliches Klimaschutzgesetz ein. Die Befragten wünschen sich auch eine schnellere Energiewende. Das sehe ich ganz genauso. Hier gilt es, endlich die Bremse zu lockern beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie.”

Svenja Schulze – Bundesumweltministerin

Im Ergebnis der Studie beurteilten nur noch 60 Prozent der Befragten den Zustand der Umwelt in Deutschland als gut. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren lag dieser Anteil noch bei 75 Prozent. Dies ist nicht zuletzt auf die extremen Witterungsbedingungen im Sommer 2018 zurückzuführen.

Der extrem trockene letzte Sommer machte die Folgen des Klimawandels auch in Deutschland erlebbar. Das Insektensterben, die Diskussion um die Luftqualität in den Städten oder der Plastikmüll in den Meeren zeigen, wie sehr unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind. Auch ich verstehe die Befragungsergebnisse als einen Aufruf an alle, das Handeln deutlich stärker an Umweltaspekten auszurichten.”

Maria Krautzberger – Präsidentin des Umweltbundesamtes

Aufgrund der nahezu täglichen Berichterstattung zu Umwelt- und Klimaschutzthemen steigerte sich auch das Bewusstsein die Erwartungshaltung in der Bevölkerung, dass auf Seiten aller Akteure mehr Umwelt- und Klimaschutz betrieben werde. Das Handeln der Akteure wurde im Vergleich zur letzten Umfrage jedoch schlechter bewertet. Nur 24 Prozent der Befragten bewerteten die Klimaschutzleistungen in Gemeinden und Städten mit “tut genug” oder “tut eher genug”. Mit dem Engagement auf Seiten der Bundesregierung waren nur 14 Prozent zufrieden. Die Industrie schnitt mit 8 Prozentpunkten am schlechtesten ab.

Die vollständige Pressemitteilung und Ergebnisse zu Studie finden Sie hier.