Antragstellung: 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres
Förderung: 1.300 Euro je Hektar für die umgewandelte Ackerfläche
Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Nutzung des Ackerlandes als Dauergrünland, soweit diese Verfahren dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums dienen und mit den besonderen Belangen des Klima-, Wasser- und Bodenschutzes vereinbar sind.
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