Antragsstellung: neuer Förderaufruf in Bearbeitung
Antragsberechtigt sind: Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen
Gefördert werden:
Förderquote: Zuschuss
im Förderschwerpunkt Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (A):
Im Förderschwerpunkt Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (B):
Ausführliche Informationen zur Richtlinie erhalten Sie hier.
Ziel des Programms LIFE sind umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis voranzubringen. Das Programm bildet eine Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen
Förderquote: Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Gefördert werden:
Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
Zentrale Beratungsstelle in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Antragstellung: Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023
Förderquote: Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Ein Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie und individuellen Parameter.
Gefördert werden: vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher
Nicht mehr gefördert werden Kälteerzeuger einschl. der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen sowie Klimaanlagen in Bussen und Bahnen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Antragsstellung bis: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuss (Zuwendung in der Regel durch Anteilfinanzierung)
Grundsätzlich können Kredite bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben/Kosten zinsverbilligt werden. Investitionszuschüsse können in der Regel bis zur Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten (Anteilfinanzierung) gewährt werden
Gegenstand der Förderung: Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklichen, mit zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen
Gefördert werden: Vorhaben in den folgenden Bereichen:
Antragsberechtigt sind:
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern auf Basis erneurbarer Energien, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Gefördert werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; maximal 2.000 € pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, max. 20.000 € pro Bescheid
Gegenstand der Förderung: Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Gefördert werden: Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.
Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2022
Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: 31.12.2022
Förderquote: maximal 100.000 Euro je Anlage
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2023
Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)
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