Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 60.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
Gefördert werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser; maximal 2.000 € pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, max. 20.000 € pro Bescheid
Gegenstand der Förderung: Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
Gefördert werden: Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden, maximal 3,5 Millionen Euro (brutto) bei Nichtwohngebäuden
Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
Antragstellung mit und ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich
EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.
Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2022
Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: 31.12.2022
Förderquote: maximal 100.000 Euro je Anlage
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderung: Zinszuschuss
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)
Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
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