Photovoltaik-Balkonmodule können jetzt direkt von Verbrauchern beim Netzbetreiber angemeldet werden

Photovoltaik-Balkonmodule können jetzt direkt von Verbrauchern beim Netzbetreiber angemeldet werden

26. April 2019 – Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie e.V. (DGS)

Mit Neufassung der Norm VDE-AR-N 4105 “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz”, welche ab dem 27.04.2019 in Kraft tritt, sind private Verbraucher nun ebenfalls berechtigt ihre Photovoltaik-Balkonmodule mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 Watt beim Netzbetreiber anzumelden. Bisherige Praxis war, dass nur Elektroinstallateure zur Anmeldung der Steckdosen-Solargeräte befugt waren. Mit Novellierung der Norm wurde zudem geltendes EU-Recht auf Bundesebene umgesetzt.

Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. , welche an der Novelllierung mitgewirkt haben, als auch die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy begrüßen diesen wichtigen Schritt.

“Wir haben uns als Solarverein an diesem mühsamen Prozess beteiligt, um die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voranzubringen, die bisher keine eigene Sonnenenergie nutzen konnten.”

DGS-Präsident Bernhard Weyres-Borchert

In Deutschland sollen nach Schätzungen bereits 40.000 dieser Anlagen in Betrieb sein. Europaweit sind es schon etwa 200.000 Anlagen. Der flächendeckende Einsatz der Module in Deutschland wurde in der Vergangenheit seitens der Netzbetreiber oftmals erschwert, da diese eine private Anmeldung nicht akzeptierten. Mit Neuregelung der Norm sind die Betreiber nun dazu verpflichtet bestehende Stromzähler, sofern diese bei Einspeisung rückwärts drehen würden, beispielsweise durch Zähler mit Rücklaufsperre zu ersetzen und die Privatanmeldung zu akzeptieren.

“Der Strom wird direkt im eigenen Haushalt erzeugt. Das senkt den CO2 -Ausstoß, entlastet die Stromnetze und steigert die Akzeptanz Erneuerbarer Energien.”

Michael Friedrich, Sprecher der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy

Viele klimafreundliche Netzbetreiber stellen den Verbrauchern eigene Meldeformulare zur Verfügung. Alternativ kann auch auch das norm-konforme Formular der DGS genutzt werden.

Den ausführlichen Artikel der DGS finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter