Sanierung von Gebäuden durch steuerliche Förderung beschlossen

Sanierung von Gebäuden durch steuerliche Förderung beschlossen

16. Oktober 2019 – www.photovoltaik.eu

Die Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und dem Heizen mit erneuerbaren Energien können, laut Gesetzesentwurf, steuerlich gefördert werden. Beispielsweise der Tausch der Heizung oder die Dämmung von Außenwänden und des Daches wären solche Maßnahmen. Diese können in einem Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden. Um von der steuerlichen Förderung zu profitieren, muss es sich bei dem Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handeln.

Wenn der Wille zum Sanieren vorhanden ist, kann man sich entscheiden, ob man ein Investitonszuschuss beantragt oder die Einzelmaßnahme steuerlich abschreibt. Ab 2021 kann man erstmals die Sanierungsmaßnahmen mit der Steuererklärung geltend machen.

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Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter