Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp ab 2023

Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp ab 2023

15.09.2022, www.energie-fachberater.de

Am 14.09.2022 beschloss das Bundeskabinett steuerliche Verbesserungen beim Bau von Photovoltaik-Anlagen, um ihren Ausbau zu beschleunigen. Ab dem 01.01.2023 sollen diese Maßnahmen greifen.

Die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW soll künftig von Steuern befreit werden. Mit dieser Befreiung werden steuerliche und bürokratische Hürden beseitigt und es ist auch kein Steuerberater mehr nötig, wenn nur eine PV-Anlage gebaut wird. Durch die neue Regelung, dass keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden muss, sind Verbraucher und Verbraucherinnen auch nicht weiter dazu verpflichtet, auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen.

Noch dazu wurde eine vorgelegte Formulierungshilfe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher die Stromproduktion erneuerbarer Energien kurzfristig erhöhen soll.

Was die 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen bis zu einschließlich 25 kW Leistung betrifft, wurde die Abschaffung vorgezogen und somit sind alle PV-Anlagen, die nach dem 05.09.2022 in Betrieb genommen wurden, von dieser Regelung befreit. Die 70-Prozent-Regelung für PV-Anlagen mit bis zu 7 kW wird am 01.01.2023 abgeschafft. Allerdings müssen bei jeweiligen Anlagen mit über 7 kW installierter Leistung ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.

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Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter