Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: richtet sich nach Maßnahme und Antragsteller
Ziel ist es, die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
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