Anmeldung von Ladesäulen beim örtlichen Netzbetreiber nun Pflicht

Anmeldung von Ladesäulen beim örtlichen Netzbetreiber nun Pflicht

10. April 2019 – VDE/FNN

Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge müssen seit März 2019 beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE/FNN) hat mit der Aktualisierung des Regelwerks “TAR Niederspannung” eine bundesweite Verpflichtung zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese gilt sowohl für Ladeinfrastruktur im privaten als auch öffentlichen Bereich. Zudem werden hiermit auch die technischen Anforderungen an Speicher festgelegt, so beispielsweise Grenzwerte für die deren Netzrückwirkungen. Die Anmeldung wird durch den beauftragten Elektroinstalllateur ausgeführt.

Hintergrund dieser Neuregelungen ist die schwere Planbarkeit des Energiebedarfs. Elektrofahrzeuge benötigen bei Ladevorgängen eine relativ hohe Leistung. Dieser erhöhte Strombedarf muss mit der künftig zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur beim Betrieb und bei der Planung der Stromnetze berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter