Gebäudeenergiegesetz beinhaltet kein Ölheizungsverbot

Gebäudeenergiegesetz beinhaltet kein Ölheizungsverbot

31.07.2020, www.haustec.de

Eiegntümer sollten wissen, dass bereits vorhandene Ölheizungen weiterhin betrieben werden dürfen. Neu ist, dass Eigentümer darauf achten müssen, dass künftig bestehende und neue Auflagen zusammengeführt werden.

Was das bedeutet, erfahren Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter