Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: Zuschuss, 50-85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße
Die Bundesregierung unterstützt mit dem 7. Energieforschungsprogramm Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen dabei neue Technologien für die Energieversorgung zu erforschen und zu entwickeln. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erfüllung der energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung zu leisten und bis 2050 den Umbau der deutschen Energieversorgung auf Basis hoher Effizienz und weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien zu erreichen. Bedingt durch die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien stehen hier vor allem die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Verfahren und Techologien, welche das Angebot und die Nachfrage ausgleichen, im Fokus. Hierzu zählen auch Vorhaben zur Demonstration und Erprobung dieser Techologien. Die technologieoffene Förderung erstreckt sich über 4 Förderschwerpunkte. Gefördert werden insbesondere Forschungsvorhaben zur Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien und deren Nutzung in den Bereichen Gebäude und Quartier, aber auch in Industrie, Gewerbe und Verkehr. Weiterhin wird die Erforschung der verbesserten Systemintegration der regenerativen Energien in die verschiedenen Sektoren sowie deren Kopplung untereinander unterstützt.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Über den Autor