Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert “Energieberatungen für Wohngebäude”, die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Investoren bzw. Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzuzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

 

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter