Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Antragsstellung: bis spätestens 30.9. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit stromintensiven Produktionsabläufen mit Anlagen in Deutschland

Gefördert wird: indirekte CO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2021 bis 2030, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern (Strompreiskompensation)

Förderquote: Höhe des Zuschusses wird pro Anlage berechnet. Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich aus der Summe aller Beihilfen für die einzelnen Anlagen des Antragstellers

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Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter