Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien: 50% der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 2 Millionen Euro pro Antrag. Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze und Modul 3: Einzelmaßnahmen: 40% der förderfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 100 Millionen Euro pro Antrag.
Gegenstand der Förderung: Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien (sowie die damit zusammenhängenden Planungsleistungen), Modul 2: Systemische Förderungen für Neubau und Bestandsnetze), Modul 3: Einzelmaßnahmen und Modul 4: Betriebskostenförderung (Antragsstellung für Modul 4 noch nicht möglich – Termin wird noch veröffentlicht)
Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:
Antragsberechtigt sind:
Ausführliche Informationen zur Förderung und Antragsstellung finden Sie hier.
Über den Autor