09.10.2020, www.pv-magazine.de
Bis Ende Januar 2021 müssen alle Anlagen im Marktstammdatenregister aufgeführt sein. Ob sie gefördert werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Der Referatsleiter Erneuerbare Energien der Bundesnetzagentur, Peter Strat,amm, geht davon aus, dass ca. 300.000 Anlagen nicht registriert werden.
Was das bedeutet, können Sie hier im Interview nachlesen.
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