Digitales Marktstammdatenregister verursacht Neuregistrierung von PV-Bestandsanlagen

Digitales Marktstammdatenregister verursacht Neuregistrierung von PV-Bestandsanlagen

11. September 2019 – www.pv-magazine.de

Die Bundesnetzagentur betreibt seit dem 31. Januar 2019 das digitale Marktstammdatenregister. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen ihre Anlagen dort registieren. Auch Bestandanlagen müssen hier eingetragen werden.

Lesen Sie hier mehr über das Marktstammdatenregister.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter