Elektrofahrzeuge und Infrastruktur

Elektrofahrzeuge und Infrastruktur

Gefördert wird: Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten

Im Zeitraum vom 21.04.2023 bis zum 08.05.2023 sind zwei Aufrufe mit unterschiedlichen Fristen zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur geöffnet:

1. Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine (03/2023)

Förderbereich: Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Antragsfrist: 08.Mai 2023

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

2. Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (04/2023)

Förderbereich: kommunale E-Fahrzeuge und LIS

Antragsfrist: 08.Juni 2023

Weiterführende Information erhalten Sie hier.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter