Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das darauf folgende Jahr
Förderquote: bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwände
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen für alle Arten von Denkmalen die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes förderfähig sind. Ziel ist der Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kultureller Tradition.
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