Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern (LKD)

Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern (LKD)

Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das darauf folgende Jahr

Förderquote: bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwände

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen für alle Arten von Denkmalen die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes förderfähig sind. Ziel ist der Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kultureller Tradition.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter