Förderrichtlinien für die Bewilligung finanzieller Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Deutsche Stiftung Denkmalschutz)

Förderrichtlinien für die Bewilligung finanzieller Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Deutsche Stiftung Denkmalschutz)

Antragstellung: jährlich bis 31. August

Förderquote: Zuschuss, Höhe richtet sich nach Dringlichkeit, Bedeutung, Umfang des Substanzerhaltes und finanziellen Möglichkeiten der Stiftung

Stellen Sie einen Antrag, um eine Förderung für Ihr Denkmal zu erhalten.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter