Förderrichtlinie Elektromobilität (PTJ)

Förderrichtlinie Elektromobilität (PTJ)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur online, vor Maßnahmenbeginn)

Förderquote: Zuschuss; abhängig von der durchgeführten Fördermaßnahme und Antragsteller; 40 % bis max. 90 % der beihilfefähigen Kosten

Um den Verkehrssektor klima- und umweltverträglicher sowie energieeffizienter zu gestalten, bedarf es eines Umbaus des gesamten Sektors. Die Bundesregierung hat per Koalitionsvertrag bestimmt, Deutschland in Sachen Elektromobilität zum Vorreiter zu machen. Zu diesem Zweck wurde die Mobiltäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) festgelegt. Eine wesentliche Säule dieser Strategie bildet die Elektrifizierung des Verkehrsbereichs. Ziel der Förderrichtlinie Elektromobilität ist es, bereits gewonnene Erkenntnisse in diesen Bereich zu nutzen um den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen und die nötigen Ladeinfrastrukur zu fördern und auf dem Markt zu etablieren. Zu den geförderten Maßnahmen zählen:

  • die Anschaffung von Elektrofahrzeugen (mind. 5) und der dazu gehörigen Ladeinfrastruktur zum Aufbau kommunaler Flotten,
  • die Erarbeitung von kommunalen Konzepten zur Einführung der Elektromobilität vor Ort sowie,
  • Projekte zur Forschung und Entwicklung (F&E) um den Markthochlauf zu fördern.

Die Förderquote kann je nach Antragsteller unterschiedlich hoch ausfallen. Das Antragsverfahren erfolgt über separate Förderaufrufe. In diesen thematisierten Aufrufen werden sowohl die Anforderungen an die Antragstellung als auch ergänzende Hinweise zur Richtlinie veröffenlicht. Für Studien und Investionszuschüsse können Antragsteller nach erfolgtem Aufruf Förderanträge einreichen. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können nach Aufruf zunächst Projektskizzen eingereicht werden. Nach anschließender positiver Bewertung werden die Antragsteller zur Einreichung von eines formellen Antrags aufgerufen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter