Antragstellung: bis 31. Dezember 2020
Förderquote: Zuschuss, je nach Antrieb (Erdgas/ elektrisch) 8.000 EUR oder 12.000 EUR pro Fahrzeug
Im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 soll auch der Güterverkehr klimafreundlicher gestaltet werden. Zu diesem Zweck fördert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Anschaffung von energieeffizienten bzw. CO2– armen Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Mit der Förderung alternativer Antriebstechnologien im diesem Bereich können die negativen Auswirkungen auf Klima und Umwelt erheblich reduziert und Schätzungen zu Folge bis zu 20.000 Tonnen CO2 (äq.) eingespart werden.
Förderfähig gemäß dieser Richtlinie ist die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit:
Fördervoraussetzung ist der Einsatz des Fahrzeuges im Güterkraftverkehr. Zudem muss das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges mindestens 7,5 Tonnen betragen. Als antragsberechtigt gelten Unternehmen, die im Bereich des Güterverkehrs im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) tätig sind. Dies gilt ebenso für künftige Eigentümer bzw. Halter der oben genannten Fahrzeuge.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses, dessen Höhe je nach gewählter Antriebsart variiert, gewährt. Förderfähig sind nur die Investitionsmehrkosten, also die zusätzlichen Ausgaben, welche im Vergleich zum Kauf eines Dieselfahrzeuges anfallen würden. Zudem können nur maximal 40 % der Mehrkosten bezuschusst werden. Die Zuschussspauschalen sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Antriebsart | zulässiges Gesamtgewicht in t | Höhe des Zuschusses in EUR |
Erdgasantrieb (CNG) | ≥ 7,5 | 8.000 |
Erdgasantrieb (LNG) | ≥ 7,5 | 12.000 |
Elektroantrieb | ≤ 12 | 12.000 |
Elektroantrieb | ≥ 12 | 40.000 |
Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie hier.
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