Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: wird in einzelnen Bekanntmachungen konkretisiert
Zur Umsetzung der Gemeinsamen Technologieinitiative „Biobasierte Industriezweige” (BBI) wurde ein Gemeinsames Unternehmen gegründet. Es handelt sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und in einem Konsortium zusammengeschlossenen privaten Partnern. Das Gemeinsame Unternehmen befasst sich insbesondere mit der Umwandlung nicht essbarer Teile von Pflanzen (z.B. Holz, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Rückstände) und biologisch abbaubarer Abfälle in biobasierte Produkte und Biokraft- und -brennstoffe.
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