Heizungstausch nach Antragsstellung möglich

Heizungstausch nach Antragsstellung möglich

26.03.2020, www.bafa.de

Viele Hauseigentümer oder Häuslebauer setzen beim Heizsystem auf erneuerbare Energien. Bei Neubauten ist dies bereits Pflicht. Einst durfte erst die Leistung umgesetzt werden, sofern der Förderantrag bewilligt wurde. Doch hier gibt es nun eine Änderung: bereits nach Antragsstellung darf ein Heizungsaustausch vollzogen werden.

Erfahren Sie hier mehr.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter