IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)

IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: max. bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller

Die KfW- Bankengruppe finanziert langfristig Investitionen und Fördermaßnahmen von Kommunen in die soziale und kommunale Infrastruktur.

Förderfähig sind Anpassungsmaßnahmen der technischen Infrastruktur (z.B. Wasser- und Abwasserwirtschaft), Stadtbeleuchtung, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur, Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung incl. Tourismus, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter