Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (KfW)

Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: erfolgt als Darlehen

Förderung des Erwerbs von Genossenschafts­anteilen für eine selbstgenutzte Genossen­schafts­wohnung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter