Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt nicht wirtschaftlich tätige Organisationen wie Kommunen, Vereine oder Stiftungen bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Gegenstand der Förderung sind insbesondere Maßnahmen, welche der Energieeinsparung, verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz dienen um somit direkt und indirekt einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen zu leisten. Förderfähig sind investive Maßnahmen für die Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich, zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz. Weiterhin werden auch Infrastrukturmaßnahmen, die der besseren Speicherung und Verteilung von regenerativen Energien dienen, gefördert. Hierzu zählen Wärme- und Stromspeicher (chemisch/physikalisch), Nahwärmewärmenetze und Maßnahmen zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff. Im Verkehrsektor wird die vermehrte Nutzung alternativer Antriebe sowie die Herstellung von Kraftstoffen nicht-fossilen Ursprungs unterstützt (Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität). Ebenso können Vorplanungsstudien beispielsweise für den Aufbau von lokalen Energieversorgungsstrukturen und Planungsleistungen für investive Maßnahmen bezuschusst werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Stichwort: LED

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter