Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes – Naturschutzförderrichtlini NatSchFöRL M-V (StALU)

Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes – Naturschutzförderrichtlini NatSchFöRL M-V (StALU)

Antragstellung: 31. Dezember 2023

Förderquote: erfolgt in Form eines Zuschusses, Höhe der Förderung beträgt 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben des Naturschutzes. Ziele sind die Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität sowie der Klimaschutz.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter