Neue VDI-Richtlinie für Ladestationen in Gebäuden veröffentlicht

Neue VDI-Richtlinie für Ladestationen in Gebäuden veröffentlicht

03. Juli 2019 – Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI)

Seitens des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) wurde eine neue Richtlinie zur Integration von Ladestationen in Gebäuden herausgegeben. Die Richtlinie “VDI 2166 Blatt 2 -Hinweise für die Elektromobilität” beinhaltet wesentliche technische Faktoren, die bei der Errichtung von Ladestationen in Gebäuden beachtet sollten.

Je nach Gebäudetyp und künftigem Nutzerverhalten ist es notwendig den Ladepunkt entsprechend auszugestalten bzw. auszustatten. Die Richtlinie bietet Entscheidungshilfe, welche Form einer Ladestation für welchen Gebäude- und Nutzertyp sinnvoll ist. Sie unterscheidet prinzipiell zwischen Privatparkplätzen, Verkaufsstellen und Arbeitsstätten. Der Kategorie der Privatparkplätze werden beispielsweise Einfamilien-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser aber auch Einzel- und Sammelgaragen sowie Fahrradabstellräume untergeordnet. Bei Parklätzen von Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäusern und Einkaufszentren ist widerum ein ganz anderes Nutzerverhalten zu erwarten und dementsprechend zu berücksichtigen. Unter die Kategorie der Arbeitsstätten werden sowohl Mitarbeiter- und Besucherparkplätze, als auch öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen eingeordnet.

Die Richtlinie gilt nicht nur für verschiedenen Gebäude- und Nutzertypen, sondern auch für verschiedene Fahrzeugtypen. So wird auch zwischen Pkw und zweirädrigen Fahrzeugen mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie unterschieden. Herausgeber der Richtlinie ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter