Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungs­gebundene Energieträger freigeschaltet

Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungs­gebundene Energieträger freigeschaltet

25.04.2023; www.regierung-mv.de

Privathaushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können nun Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dadurch sollen diese von den erhöhten Preissteigerungen von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlastet werden. In MV wird das Online-Portal am 04. Mai. freigeschaltet. Die Antragsstellung erfolgt über https://www.mv-energieportal.de/.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte gedacht, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens von einer Verdoppelung ihrer Energiekosten betroffen waren. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Ob eine Antragstellung in Frage kommt, kann über einen ONLINE-Rechner ermittelt werden:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Finanzkasse Kasse.Hamburg beantragen:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte

Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Über den Autor

Kristin Brechler leea-mitarbeiter