20.02.2020, www.pv-magazine.de
Von der Gewerbesteuerpflicht wurden, im Zuge des Jahressteuergestzes 2019, die Betreiber von kleinen Solaranlagen (bis zehn Kilowatt) befreit. Zudem entfällt auch die Mitgliedschaft in der IHK, welche bisher notwendig war.
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