Antragstellung: Skizzen können jedes Jahr zum 01. Februar eingereicht werden
Förderquote: Zuschuss, ≤ 50 % Unternehmen, ≤ 100 % Hochschulen/ Forschungseinrichtungen
Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind:
Sondierungsphase: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, mit Sitz in Deutschland.
Machbarkeitsphase: neben den oben genannten Einrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union; zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Zum Projektrräger Jülich gelangen Sie hier.
Landeszentrum für
erneuerbare Energien
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wilhelm-Stolte-Str. 90
17235 Neustrelitz
Stefanie Beitz
Projektleiterin und technische Beraterin
Adresse:
Am Kiefernwald 1
17235 Neustrelitz
Telefonische Sprechzeiten für die Fördermittelberatung:
Montag und Mittwoch 9 bis 11 Uhr
Tel. 03981 4490-106
E-Mail:
beitz@leea-mv.de
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