Antragstellung: 30. April des Vorjahres
Förderung: 80 % bis 100 %
Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.
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