Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld “Kommunalrichtlinie” (PtJ)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld “Kommunalrichtlinie” (PtJ)

Antragstellung: ganzjährig bis 31.12.2027

Förderquote: Förderquoten der einzelnen Förderschwerpunkte sind unterschiedlich hoch und in der Richtlinie festgelegt

Ziel der Kommunalrichtlinie ist es durch Unterstützung kommunaler Klimaschutzprojekte die lang- und mittelfristig gesetzten Ziele der Bundesregierung bezüglich der Reduktion von Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 und der Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Zu den strategischen Förderschwerpunkten zählen folgende:

Quelle: klimaschutz.de

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Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter