Antragstellung: ganzjährig bis 31.12.2027
Förderquote: Förderquoten der einzelnen Förderschwerpunkte sind unterschiedlich hoch und in der Richtlinie festgelegt
Ziel der Kommunalrichtlinie ist es durch Unterstützung kommunaler Klimaschutzprojekte die lang- und mittelfristig gesetzten Ziele der Bundesregierung bezüglich der Reduktion von Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 und der Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Zu den strategischen Förderschwerpunkten zählen folgende:
Ausführliche Information finden Sie hier.
Landeszentrum für
erneuerbare Energien
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wilhelm-Stolte-Str. 90
17235 Neustrelitz
Stefanie Beitz
Projektleiterin und technische Beraterin
Adresse:
Am Kiefernwald 1
17235 Neustrelitz
Telefonische Sprechzeiten für die Fördermittelberatung:
Montag und Mittwoch 9 bis 11 Uhr
Tel. 03981 4490-106
E-Mail:
beitz@leea-mv.de
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