Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern (MEID-M-V)

Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern (MEID-M-V)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (aktuelle Antragfrist bis 15. Januar 2019)

Förderquote: Zuschuss oder Darlehen, Höhe richtet sich nach Art des Vorhabens und der zur Verfügung stehenden Finanzmitte

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Ziel ist es, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder zu mildern und zugleich die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter