Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (aktuelle Antragfrist bis 15. Januar 2019)
Förderquote: Zuschuss oder Darlehen, Höhe richtet sich nach Art des Vorhabens und der zur Verfügung stehenden Finanzmitte
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Ziel ist es, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder zu mildern und zugleich die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.
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