Stromvergütung für KWK-Anlagen nach dem KWK-G (BAFA)

Stromvergütung für KWK-Anlagen nach dem KWK-G (BAFA)

Antragstellung: ohne zeitlich Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter