Kunden der ALD Automotive können für Leasing-Elektrofahrzeuge nun auch Fördergelder erhalten

Kunden der ALD Automotive können für Leasing-Elektrofahrzeuge nun auch Fördergelder erhalten

01. Juli 2019 – ALD Automotive

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit der Förderrichtlinie Elektromobiltät schon seit Längerem die Anschaffung von Elektrofahrzeugen inklusive der dafür benötigten Ladeinfrastruktur. Bisher galt dies jedoch nur für den Erwerb der Fahrzeuge.

Kunden der ALD Automotive können die Fördergelder nun auch in Anspruch nehmen, wenn sie ein Elektrofahrzeug leasen möchten. Der Bonus kann unabhängig vom Hersteller und für viele Modelle gewährt werden. Die Förderhöhe beträgt analog zum Erwerb eines Elektrofahrzeugs 40 % der Mehrinvestition (Differenz zwischen Listenpreis Elektroauto und herkömmlichen Verbrenner). Plug- in- Hybride dürfen zudem nur maximal 50 g CO2 /km ausstoßen oder eine Reichweite (elektrisch) von mindestens 40 km erreichen. Weiterer Vorteil: Die Förderquote des BMVI für Elektrofahreuge kann zusätzlich auch mit anderen Boni kombiniert werden, so z. B. dem Umweltbonus der BAFA.

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Pressemitteilung und zum Förderprogramm.

Über den Autor

Claudia Domröse leea-mitarbeiter