Förderung: Klimaschutz

EEG – Erneuerbare-Energien / Kraft-Wärme-Kopplung

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: Höhe der Förderung richtet sich nach den als Berechnungsgrundlage anzulegenden Werten für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas sowie der installierten Leistung der Anlage.

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Förderrichtlinie Elektromobilität (PTJ)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur online, vor Maßnahmenbeginn)

Förderquote: Zuschuss; abhängig von der durchgeführten Fördermaßnahme und Antragsteller; 40 % bis max. 90 % der beihilfefähigen Kosten

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