Förderung: Klimaschutz

Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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IKK – Energetische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung (KfW)

Antragstellung:  ohne zeitliche Begrenzung

Förderung:  bis zu 100 % der förderfähigen Kosten durch Kredit

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Förderung Schwerlastenfahrräder (BAFA)

Antragstellung: bis 29. Februar 2024

Förderquote: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad/-anhänger oder Gespann

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GAK- Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (BMEL)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme

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Biotop- und Artenschutz

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: bis zu 90 %

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Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung (BLE)

Antragstellung: ganzjährig bzw. 01.06. und 01.12. bei Forschungsprojekten

Förderquote: richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Projektes

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Klima- und ressourcenschonendes Bauen (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

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