Förderung: Gebäudehülle

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Quelle: BAFA

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.

Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

Antragsstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Kosten finazierbar, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, ≤ 17,5 % Tilgungszuschuss

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7. Energieforschungsprogramm – angewandte nichtnukleare Forschungsförderung “Innovationen für die Energiewende” (PtJ)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: Zuschuss, 50-85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße

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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (DB)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 18 %

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Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)

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Klima- und ressourcenschonendes Bauen (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

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IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: wird als Darlehen gewährt

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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegeleitung (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 50 %

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InnovFin – EU-Mittel für Innovation (EIB)

Antragstellung: 31. Dezember 2020

Förderquote: Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantie; Höhe richtet sich Antragsteller und Finanzierungsforderung

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