Förderung: Unternehmen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb (LR)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % der Kosten finazierbar

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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel (LR)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % der Kosten finanzierbar

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Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit (Bund)

Antragstellung: bis 30. Juni 2021

Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % finazierbar

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Ackerflächen in Dauergrünland

Antragstellung: 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres

Förderung: 1.300 Euro je Hektar für die umgewandelte Ackerfläche

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Gewässer und Feuchtlebensräume (FöRIGeF)

Antragstellung: bis 31. Januar des Programmjahres

Förderung: 70 % bis 100 %

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Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL)

Antragstellung: 30. April des Vorjahres

Förderung: 80 % bis 100 %

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Biotop- und Artenschutz

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: bis zu 90 %

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Beratungsleistungen im Bereich der Landwirtschaft

Antragstellung: jährlich bis zum 31. März oder 30. September

Förderung: 60 % bis 100 %

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Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Fischerei

Antragstellung: bis zum 30.04.2023

Förderung: bis zu 49 % bzw. 60 % oder 80%

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Wärme- und Kältenetze nach dem KWKG (BAFA)

Antragstellung: bis zum 01. Juli des Folgejahres nach Inbetriebnahme des Netzes

Förderung: Zuschuss, 30 % bis 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal 20 Millionen Euro

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