Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2025
Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
weiterlesenAntragstellung: bis 31.12.2022
Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: 31.12.2022
Förderquote: maximal 100.000 Euro je Anlage
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)
Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben
weiterlesenAntragstellung: ganzjährige Antragstellung bei Auswahl zu den Stichtagen ( jeweils der 15. im April, Juni, August und November)
Förderung: 85 % bis 100 %
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: bis zu 75%
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderquote: 18 %
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)
Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)
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