Förderung: Privatpersonen

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Antragstellung: bis 31. Dezmeber 2025

Förderquote: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystemns (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

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Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Tiefengeothermieanlagen (KFW 272)

Antragstellung: bis 31.12.2022

Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten

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Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)

Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben

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Forstwirtschaftliche Maßnahmen (ForstELERFöRL M-V)

Antragstellung: ganzjährige Antragstellung bei Auswahl zu den Stichtagen ( jeweils der 15. im April, Juni, August und November)

Förderung: 85 % bis 100 %

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Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz – BfN)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: bis zu 75%

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Projektes

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Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (DB)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 18 %

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Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)

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