Förderung: Energieerzeugungsanlagen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA)

Antragstellung: bis 31.12.2030

Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).

Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Quelle: BAFA

Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)

Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.

Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
Quelle: BAFA

Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Programmteil Premium – Tiefengeothermieanlagen (KFW 272)

Antragstellung: bis 31.12.2022

Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten

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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöUntRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss, 30 % der zuwendungsfähhigen Kosten, 5 – 20 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöKommRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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IKK – Energetische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung (KfW)

Antragstellung:  ohne zeitliche Begrenzung

Förderung:  bis zu 100 % der förderfähigen Kosten durch Kredit

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Projektes

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Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)

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