Antragstellung: bis 31.12.2030
Förderquote: maximal 60.000 Euro (brutto) jährlich pro Wohneinheit; maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto).
Gegenstand der Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Antragsberechtigt sind: alle Investoren von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eigentümer, Contractoren Pächter oder Mieter des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll)
Antragstellung erfordert je nach Maßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.
Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung: bis 31.12.2022
Förderquote: Darlehen und Tilgungszuschüsse, maximal bis 80 % der förderfähigen Kosten
weiterlesenAntragstellung: 31.12.2022
Förderquote: maximal 100.000 Euro je Anlage
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2023
Förderquote: Zuschuss, 30 % der zuwendungsfähhigen Kosten, 5 – 20 % Bonus (maßnahmenspezifisch)
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2023
Förderquote: Zuschuss; 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; Betrag ≥ 20.000 EUR, 10 % Bonus (maßnahmenspezifisch)
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
Förderung: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten durch Kredit
weiterlesenAntragstellung: bis 31. Dezember 2022 (nur Onlineantragstellung)
Förderquote: 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars (max. 1.300€ bzw. 1.700€)
weiterlesenAntragstellung: ohne zeitliche Begrenzung
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